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   VGH Bayern, 26.06.2017 - 2 ZB 16.152   

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https://dejure.org/2017,24655
VGH Bayern, 26.06.2017 - 2 ZB 16.152 (https://dejure.org/2017,24655)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.06.2017 - 2 ZB 16.152 (https://dejure.org/2017,24655)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - 2 ZB 16.152 (https://dejure.org/2017,24655)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3, § 124a Abs. 4; DSchG Art. 4 Abs. 2, Abs. 3 S. 3, Art. 6; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1; AGBGB Art. 71 Abs. 1 S. 2, S. 4
    Verpflichtung des Eigetümers zur Tragung der Kosten für Maßnahmen zur Instandhaltung eines Baudenkmals

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragung der Kosten für Maßnahmen zur Instandhaltung eines Baudenkmals durch den Eigentümer; Mitwirkungspflichten eines Denkmaleigentümers

  • rewis.io

    Verpflichtung des Eigetümers zur Tragung der Kosten für Maßnahmen zur Instandhaltung eines Baudenkmals

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baudenkmal; Denkmaleigentümer; Auskunft; Beweislast; Zumutbarkeitsprüfung; Mitwirkungspflicht

  • rechtsportal.de

    Tragung der Kosten für Maßnahmen zur Instandhaltung eines Baudenkmals durch den Eigentümer; Mitwirkungspflichten eines Denkmaleigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 02.04.2004 - 26 CS 04.375
    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2017 - 2 ZB 16.152
    Zu den erforderlichen tatbestandlichen Voraussetzungen nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1 DSchG für die Entstehung des Anspruchs im vorliegenden Fall gehört insbesondere auch der Vorbehalt der Zumutbarkeit (vgl. BayVGH" B.v. 2.4.2004 - 26 CS 04.375 - juris).

    Dies setzt die Durchführung der Maßnahmen voraus und ermöglicht regelmäßig erst eine nachgelagerte Zumutbarkeitsprüfung (vgl. BayVGH" B.v. 2.4.2004 - 26 CS 04.375 - juris).

    Dass es sich bei der Frage der subjektiven Zumutbarkeit im Sinn von Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 DSchG um eine tatbestandliche Voraussetzung handelt" auf die Art. 4 Abs. 3 Satz 3 DSchG verweist" ergibt sich aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut und ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BayVGH" B.v. 2.4.2004 - 26 CS 04.375 - juris).

  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2017 - 2 ZB 16.152
    Es ist mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar" dem Eigentümer die Darlegungs- und Beweislast dafür aufzubürden" dass er von seinem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann (vgl. BVerwG" B.v. 28.7.2016 - 4 B 12.16 - BayVBl 2017" 206; BayVGH" U.v. 12.8.2015 - 1 B 12.79 - BayVBl 2016" 20; B.v. 4.9.2012 - 2 ZB 11.587 - juris).

    Ebenso ist die Frage der Darlegungs- und Beweislast des Eigentümers dafür" dass er von seinem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann" in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG" B.v. 28.7.2016 - 4 B 12.16 - BayVBl 2017" 206).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 10 A 3453/06

    Pflicht zur Instandhaltung von Denkmälern

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2017 - 2 ZB 16.152
    Damit hat sie genau der Forderung des Klägers entsprochen" zumindest mit typisierenden Annahmen und in gewissem Umfang groben Schätzungen (vgl. OVG NRW" B.v. 22.8.2007 - 10 A 3453/06 - BauR 2007" 2045 zu dem Eigentümer selbst auferlegten Erhaltungsmaßnahmen) vor Durchführung der Maßnahmen die Zumutbarkeit zu prüfen.
  • VGH Bayern, 20.08.2010 - 15 CS 10.1669

    Beschwerde; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt);

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2017 - 2 ZB 16.152
    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten" wenn eine Gesamtsanierung des Gebäudes nicht zumutbar oder eine sinnvolle Nutzung des Gebäudes nicht möglich wäre (vgl. BayVGH" B.v. 20.8.2010 - 15 CS 10.1669 - juris).
  • VGH Bayern, 04.09.2012 - 2 ZB 11.587

    Denkmaleigenschaft; Anspruch auf denkmalschutzrechtliche Abbrucherlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2017 - 2 ZB 16.152
    Es ist mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar" dem Eigentümer die Darlegungs- und Beweislast dafür aufzubürden" dass er von seinem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann (vgl. BVerwG" B.v. 28.7.2016 - 4 B 12.16 - BayVBl 2017" 206; BayVGH" U.v. 12.8.2015 - 1 B 12.79 - BayVBl 2016" 20; B.v. 4.9.2012 - 2 ZB 11.587 - juris).
  • VG Ansbach, 14.09.2017 - AN 3 S 17.01807

    Duldung von Notmaßnahmen an einem Baudenkmal

    Nachdem diese Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde steht, keinerlei Anhaltspunkte für eine Ermessensreduzierung auf Null bestehen und der Antragsteller keine weiteren Unterlagen vorgelegt hat, kann eine Unzumutbarkeit der Duldungsanordnung nicht bejaht werden (BayVGH B. v. 26.6.2017 - 2 ZB 16.152).
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